Allgemeine Geschäftsbedingungen der FunkTechnik Klein GmbH
Vertragsabschluss
Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarungen stellen die gegenständlichen Liefer- und Zahlungsbedingungen und subsidiär die allgemeinen Bedingungen und die Softwarebedingungen des Fachverbandes der Elektro- und der Elektronikindustrie Österreichs in der jeweils letztgültigen Form die rechtliche Grundlage der gesamten laufenden und künftigen Geschäftsverbindung dar. Einkaufsbedingungen des Vertragspartners haben nur soweit Gültigkeit, als sie von uns schriftlich angenommen wurden.
Kostenvoranschläge, Angebote
Kostenvoranschläge werden nur auf Wunsch des Vertragspartners erstellt, sind entgeltlich, für drei Wochen verbindlich und beinhalten weder Verpackungs- und Versandkosten noch die Umsatzsteuer. Angebote sind grundsätzlich freibleibend und werden auf Grund der derzeit geltenden Preise und Kosten erstellt. Den Angeboten und Kostenvoranschlägen beiliegende Pläne, Maßbilder und ähnliches sind unverbindlich und dürfen, da wir uns das Urheberrecht vorbehalten, ohne unsere Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Preise und Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich in der angegebenen Währung ab unserem Auslieferungslager im Inland ohne Verpackung, Transport, Versicherung und gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Preise werden auf Basis der heute geltenden Preise und Kosten erstellt. Sofern nicht abweichend vereinbart, wird ein Drittel nach Erhalt der Auftragsbestätigung von uns fällig, der Rest nach Lieferung. Wir behalten uns das Recht auf Teillieferungen und Teilverrechnung vor. Unsere Rechnungen sind binnen 8 Tagen nach Erhalt, unabhängig vom Geräteanschluss oder dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, bar oder per Banküberweisung auf das von uns angegebene Konto ohne jeden Abzug spesenfrei zu bezahlen.
Verzugsfolgen
Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer zu verrechnen. Weiters sind wir berechtigt, sämtliche Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu berechnen. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von zehn Euro zu bezahlen.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Geräten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allfälliger Nebenkosten vor. Für den Fall einer trotz Mahnung anhaltenden Vertragsverletzung oder einer Insolvenz des Vertragspartners sind wir berechtigt, unser Eigentumsrecht geltend zu machen, ohne dass daraus ein Vertragsrücktritt unsererseits abgeleitet werden kann. Die Kosten der Rückholung der Geräte trägt der Vertragspartner.
Gefahrenübergang
Nutzung und Gefahr gehen mit Übergabe der Geräte an den Vertragspartner oder dessen Bevollmächtigten über; bei Versand mit Übergabe der Geräte an den Frachtführer oder bei vereinbarter Selbstabholung durch den Vertragspartner mit Verständigung des Vertragspartners von der Abholbereitschaft.
Lieferfristen
Die angegebenen Lieferfristen beginnen mit der Auftragsbestätigung. Die Fristen verstehen sich vorbehaltlich unvorhersehbarer Hindernisse wie Transportunterbrechungen, Betriebsstörungen sowie anderer von uns nicht verschuldeter Verzögerungen. Bei Funkgeräten und -anlagen ist der Liefertermin weiters vom Zeitpunkt der Erteilung einer Zulassung zum Betrieb von Funkgeräten durch die Fernmeldebehörde und Klärung aller technischen Einzelheiten abhängig. Wird eine von uns verbindlich zugesagte Lieferfrist nicht eingehalten, so kann der Kunde unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 6 Wochen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist nur eine etwaig geleistete Anzahlung zinsenfrei dem Kunden zurückzuerstatten, jeglicher Schadenersatzanspruch des Kunden wegen Nichterfüllung des Vertrages, insbesondere Lieferverzug, wird ausgeschlossen.
Gewährleistung und Schadenersatz
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Schadenersatzansprüche auf Grund von Mängeln und deren Folgeschäden, entgangenem Gewinn oder aus sonstigen Rechtsgründen werden, soweit nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben, ausgeschlossen. Eine Mängelrüge ist jedenfalls unverzüglich anzuzeigen. Das besondere Rückgriffsrecht nach § 933b ABGB wird ausgeschlossen. Ist zur Montage oder Inbetriebnahme unserer Geräte eine behördliche Genehmigung erforderlich, so ist der Kunde für die Einholung der Genehmigung verantwortlich. Für die Erteilung der Genehmigung wird keine Haftung übernommen und die Geräte werden auch bei Nichterteilung der Genehmigung verrechnet. Garantien werden nur insoweit übernommen, wie sie vom Hersteller der Artikel gewährt werden. Garantieansprüche sind direkt beim Hersteller des jeweiligen Artikels anzumelden. Der Gewährleistungsanspruch erlischt sofort, wenn der Käufer oder dritte Personen Modifikationen oder Reparaturen durchführen, sofern nicht eine schriftliche Genehmigung durch uns vorliegt.
Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung" im Sinn des Produkthaftungsgesetzes gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Aufrechnung
Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die in rechtlichem Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.
Telefonische Bestellungen, zusätzliche Leistungen
Telefonische Bestellungen werden für uns erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung rechtsverbindlich. Zusätzliche vom Vertragspartner gewünschte Leistungen werden separat in Rechnung gestellt.
Rücktritt des Vertragspartners
Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Im Rücktrittsfall sind wir berechtigt, eine Stornogebühr von 25 % der Liefersumme zu verlangen, sofern der Vertragspartner sein Rücktrittsrecht nicht aufgrund einer zwingenden Bestimmung des KSchG ausübt. Bei Verbrauchergeschäften, die nicht in unseren Geschäftsräumlichkeiten oder in einem Messestand geschlossen wurden, kann der Verbraucher binnen einer Woche nach Vertragsabschluss seinen Rücktritt erklären, außer der Verbraucher hat das Geschäft selbst angebahnt.
Ausfuhr
Die Wiederausfuhr der Ware ist untersagt gemäß einer der Sektion für Ein- und Ausfuhr gegenüber eingegangenen Verpflichtung. Diese Verpflichtung geht hiermit auf den Vertragspartner über und ist von diesem bei Weitergabe zu überbinden.
Blitzschutz
Soweit Blitzschutzeinrichtungen behördlich vorgeschrieben sind, ist der Vertragspartner verpflichtet, diese bei Fixantennen von behördlich konzessionierten Unternehmen anbringen zu lassen.
Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen gilt Günseck als Erfüllungsort, auch wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung rechtswirksam. Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.